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Aktuell · Stand: Oktober 2026

PNOG – die Pflegereform und was ambulante Dienste jetzt wissen müssen

Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Pflege neu ordnen. Was im Entwurf steht, was schon gilt und was das für ambulante Dienste bedeutet – Stand Oktober 2026.

Aktueller Hinweis – Stand: Oktober 2026. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist ein Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat beraten derzeit. Änderungen sind bis zur Verabschiedung möglich. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich der Stand ändert.

Worum es beim PNOG geht

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung die Pflegeversicherung neu ordnen – mit dem Ziel, die Finanzen zu stabilisieren und Leistungen einfacher nutzbar zu machen. Für ambulante Pflegedienste sind vor allem die geplanten Änderungen bei den Leistungsbudgets relevant.

Geplante Änderungen für ambulante Dienste

Nach dem Kabinettsentwurf sind unter anderem vorgesehen:

Verbände wie die Diakonie kritisieren den Entwurf: Er setze zu stark auf kurzfristige Einsparungen und berge das Risiko von Leistungskürzungen und strengeren Zugangsregeln. Ob und in welcher Form die Punkte kommen, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Was bereits gilt

Unabhängig vom PNOG sind einige Änderungen aus dem Entbürokratisierungsgesetz schon in Kraft:

Pflegemindestlohn seit Juli 2026

Bereits seit dem 1. Juli 2026 gelten höhere Pflegemindestlöhne (brutto je Stunde):

Die nächste Stufe ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen (16,95 € / 18,26 € / 21,58 €). Hinzu kommen neun Tage Mehrurlaub pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.

Was Pflegedienste jetzt tun sollten

Wir halten diesen Beitrag aktuell. Wenn Sie keine Änderung verpassen möchten, sprechen Sie uns an – wir informieren unsere Kunden proaktiv über relevante Neuerungen.

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