Aktueller Hinweis – Stand: Oktober 2026. Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) ist ein Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 30. September 2026 beschlossen; Bundestag und Bundesrat beraten derzeit. Änderungen sind bis zur Verabschiedung möglich. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich der Stand ändert.
Worum es beim PNOG geht
Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung die Pflegeversicherung neu ordnen – mit dem Ziel, die Finanzen zu stabilisieren und Leistungen einfacher nutzbar zu machen. Für ambulante Pflegedienste sind vor allem die geplanten Änderungen bei den Leistungsbudgets relevant.
Geplante Änderungen für ambulante Dienste
Nach dem Kabinettsentwurf sind unter anderem vorgesehen:
- Bündelung von Leistungen: Mehrere einzelne Leistungen der häuslichen Pflege sollen zu neuen, gemeinsamen Budgets zusammengefasst werden.
- Neuzuschnitt bei Pflegegraden 1 bis 3: Zugänge und Schwellen sollen sich ab 2027 teilweise verschieben.
- Beratung und Schulung: Beratungsbesuche und Pflegekurse, die bislang häufig ambulante Dienste übernehmen, könnten in neue, externe Strukturen verlagert werden.
Verbände wie die Diakonie kritisieren den Entwurf: Er setze zu stark auf kurzfristige Einsparungen und berge das Risiko von Leistungskürzungen und strengeren Zugangsregeln. Ob und in welcher Form die Punkte kommen, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Was bereits gilt
Unabhängig vom PNOG sind einige Änderungen aus dem Entbürokratisierungsgesetz schon in Kraft:
- Seit 1. Januar 2026: Beratungsdokumentationen dürfen elektronisch übermittelt werden (die konkrete Umsetzung legt der GKV-Spitzenverband noch fest).
- Weniger Prüfungen: Gut bewertete Dienste werden nur noch alle zwei Jahre geprüft; der Medizinische Dienst muss Prüfungen früher ankündigen.
Pflegemindestlohn seit Juli 2026
Bereits seit dem 1. Juli 2026 gelten höhere Pflegemindestlöhne (brutto je Stunde):
- Pflegehilfskräfte: 16,52 €
- qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,80 €
- Pflegefachkräfte: 21,03 €
Die nächste Stufe ist für den 1. Juli 2027 vorgesehen (16,95 € / 18,26 € / 21,58 €). Hinzu kommen neun Tage Mehrurlaub pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche.
Was Pflegedienste jetzt tun sollten
- Den Gesetzgebungsprozess im Blick behalten – die endgültigen Regelungen können vom Entwurf abweichen.
- Kalkulation und Dienstpläne auf die neuen Pflegemindestlöhne ausrichten.
- Abläufe für die elektronische Beratungsdokumentation vorbereiten.
Wir halten diesen Beitrag aktuell. Wenn Sie keine Änderung verpassen möchten, sprechen Sie uns an – wir informieren unsere Kunden proaktiv über relevante Neuerungen.
